Zahnspangen-Behandlung von Kindern –
rundherum vorsorgend und einfühlsam

Zahnspangen-Behandlung von Kindern –
rundherum vorsorgend und einfühlsam

Kinder liegen uns am Herzen. Deshalb legen wir als erfahrene Kieferorthopäden großen Wert auf die Vorsorge. Durch kieferorthopädische Kontrollen ab dem 6. Lebensjahr können wir etwaigen Kieferfehlstellungen vorbeugen. Sollte Ihr Kind dennoch eine feste oder lockere Zahnspange benötigen, begleiten wir Sie gerne: von der Behandlungs- und Kostenplanung über die Diagnostik bis hin zur Behandlung und richtigen Zahnpflege mit Zahnspange.

Sie haben sich für eine professionelle Behandlung
in unserer Praxis entschieden

Sie haben sich für eine professionelle Behandlung in unserer Praxis entschieden

Perfekt! Eine Erstberatung können Sie über unseren Onlinekalender einfach und unkompliziert buchen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Terminvereinbarung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Feste oder lockere Zahnspangen
Für Kinder

Feste oder lockere Zahnspangen für Kinder

Je nach Befund eignen sich für Kinder feste oder herausnehmbare Zahnspangen.  Wenn beispielsweise einzelne Zähne gekippt oder der Kiefer verbreitert werden sollen, werden in der Regel aktive Platten eingesetzt. Diese lockeren Zahnspangen bestehen aus farbigem Kunststoff, in den kleine Schrauben und Federn eingearbeitet werden.

Liegen dagegen Unter- und Oberkiefer nicht richtig, so können wir die Bisslage mit einem sogenannten Aktivator oder Bionator normalisieren. Dabei handelt es sich um herausnehmbare Zahnspangen. Ist über die Bisslagen-Korrektur zusätzlich eine Kieferverbreiterung oder Einzelzahnbewegung erforderlich, setzen wir eine Vorschubdoppelplatte bzw. Rückschubdoppelplatte ein, auch „S-II bzw. S-III-Apparatur“ genannt, die von Prof. Dr. F. G. Sander entwickelt wurden.

Wann sollen Kinder zum Kieferorthopäden?

Ein idealer Zeitpunkt, um einen Grundstein für ein gesundes Gebiss zu legen, ist ein Behandlungsbeginn im Alter von 8 bis 11 Jahren. Daher sollten Kinder einen Kieferorthopäden spätestens im Alter von 9 Jahren aufsuchen, um mögliche Zahnfehlstellungen frühzeitig erkennen und gegebenenfalls mit einer Zahnspange behandeln zu können. Sinnvoll ist ein erster Besuch beim Kieferorthopäden in der 2. Klasse.  Wir können dann mit Ihnen zusammen entscheiden, wann gegebenenfalls der ideale Behandlungsstart für Ihr Kind ist.

Liegen ausgeprägte Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne vor, ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung ratsam. Dies betrifft beispielsweise Kinder mit starkem Zahnplatzmangel, bei denen bei Nichtbehandlung eine spätere Entfernung von Zähnen in Frage kommt. Eine Frühbehandlung bietet die Möglichkeit, den nötigen Platz für die bleibenden Zähne bereits im Kieferwachstum zu schaffen.

Zahnfehlstellungen im Kleinkindalter vorbeugen.

Daumenlutschen, das Nuckeln am Schnuller oder vergleichbare Gewohnheiten von Kleinkindern können auf Dauer schädlichen Einfluss auf das Gleichgewicht von Kiefer, Zähnen und Muskeln nehmen. Abhängig von der Intensität und Häufigkeit kann es zur Kieferverformung oder Zahnfehlstellung kommen. Daneben können in Verbindung mit einer Zungenfehllage oder Zungenfehlfunktion Sprechstörungen entstehen. In unserer Praxis für Kieferorthopädie in München können wir Fehlstellungen und Fehllagen diagnostizieren und geeignete Behandlungen oder eine logopädische Therapie empfehlen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Zahnspange?

Bei Patienten bis zu einem Alter von 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ab einem bestimmten Ausprägungsgrad der Fehlstellung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Hierzu gehören besonders ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen. Die Kosten für zahnfarbene Brackets, Lingualtechnik oder weitere Behandlungen, die das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen übersteigen, sind vom Patienten selbst zu tragen. Nach dem 18. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen im Regelfall nicht.

Auf dieser Seite verwendete Bilder: Adobe Stock (© pete pahham)