Bei Kindern legen wir als erfahrene Kieferorthopäden großen Wert auf die Vorsorge. Um etwaigen Kieferfehlstellungen vorzubeugen, empfehlen wir aus diesem Grund kieferorthopädische Kontrollen ab dem 6. Lebensjahr. Ab dann beraten wir Sie gerne:
von der Behandlungs- und Kostenplanung über die Diagnostik bis hin zur Behandlung. Des Weiteren beraten wir unsere Patienten zum Thema Zahnpflege, mit Schwerpunkt auf Zahnspangen für Kinder, aber auch für Erwachsene.
Wir bieten feste und herausnehmbare Zahnspangen für Kinder,
die ihren Einsatz je nach Befund finden. Wenn zum Beispiel für einzelne
Zähne ein Kippen oder eine Verbreiterung des Kiefers erforderlich ist,
dann werden in der Regel aktive Platten eingesetzt, auch „Schwarz’sche
Platten oder „lockere Spange“ genannt. Diese Zahnspangen bestehen aus
farbigem Kunststoff, in die kleine Schrauben und Federn eingearbeitet
werden.
Ist in einem anderen Fall die Lage von Unter- und Oberkiefer nicht
richtig, so können wir die Bisslage mit einem sogenannten Aktivator oder Bionator normalisieren. Dabei handelt es sich um funktionskieferorthopädische Geräte. Wenn über eine Bisslagen-Korrektur hinaus zusätzlich eine Kieferverbreiterung oder Einzelzahnbewegung erforderlich ist, setzen wir eine Vorschubdoppelplatte bzw. Rückschubdoppelplatte ein, auch „S-II” bzw. S-III-Apparatur” genannt, die von Prof. Dr. F. G. Sander entwickelt wurden.
Ein idealer Zeitpunkt, um einen Grundstein für ein gesundes Gebiss zu legen, ist ein Behandlungsbeginn im Alter von 8 bis 11 Jahren. Daher sollten Kinder einen Kieferorthopäden spätestens im Alter von 9 Jahren aufsuchen, um mögliche Zahnfehlstellungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
Liegen ausgeprägte Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne vor, ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung ratsam.
Dies betrifft zum Beispiel Kinder mit starkem Zahnplatzmangel, bei denen bei Nichtbehandlung eine spätere Entfernung der Zähne in Frage kommt. Eine Frühbehandlung bietet die Möglichkeit, den nötigen Platz für die bleibenden Zähne bereits im Kieferwachstum zu schaffen. Eine Frühbehandlung im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss ist ausserdem bei Kreuzbissen, progenen Formenkreisen oder vergrößerten Frontzahnstufen mit Traumgefahr erforderlich.
Daumenlutschen, das Nuckeln am Schnuller oder vergleichbare Gewohnheiten von Kleinkindern können auf Dauer schädlichen Einfluss auf das Gleichgewicht von Kiefer, Zähnen und Muskeln nehmen. Abhängig von Intensität und Häufigkeit kann es zur Kieferverformung oder Zahnfehlstellung kommen.
Daneben können in Verbindung mit einer Zungenfehllage bzw. -fehlfunktion Sprachstörungen entstehen. Ein Kieferorthopäde kann die Fehlstellungen und Fehllagen diagnostizieren und entsprechende Behandlungen oder eine logopädische Therapie empfehlen.
Bei Patienten bis zu einem Alter von 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ab einem bestimmten Ausprägungsgrad der Fehlstellung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Hierzu gehören besonders ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Die Kosten für zahnfarbene Brackets, Lingualtechnik oder weitere Behandlungen, die das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen übersteigen, sind vom Patienten selbst zu tragen..
Nach dem 18. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen im Regelfall nicht.
Wenn Sie für Ihre Kinder erfahrene Kieferorthopäden in München suchen, dann vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin unter 089 6666 0494 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.