Liegt die medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung vor, bestehen hinsichtlich der Kostenübernahme Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, ebenso wie Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Jede Krankenversicherung führt einen Leistungskatalog, der die Kostenübernahme jeder einzelnen Leistung, abhängig vom Patienten und Behandlungsgrad, festlegt. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankversicherungen sowie die Kostenübernahme einer privaten Zusatzversicherung aufgeführt.
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die kieferorthopädische Behandlung (ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig) zunächst zu 80 % bei Patienten unter 18 Jahren (90 % beim 2. Kind), bei denen die Zahn- oder Kieferfehlstellung einen bestimmten Schweregrad überschreitet. Der Krankenkasseneigenanteil (20 % bzw. 10 % der Krankenkassenkosten, wenn mehrere Kinder einer Familie in Behandlung sind) wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse nach Abschluss der Behandlung zurückerstattet.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung . Ausnahmen bei erwachsenen Patienten bilden besonders schwerwiegende Fälle, wie etwa Kieferanomalien, die neben der kieferorthopädischen Behandlung einen kieferchirurgischen Eingriff erfordern.
Krankenversicherung für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
Privatversicherte Patienten haben mit ihrer Versicherung individuell vereinbarte Verträge, von denen die Erstattung der kieferorthopädischen Leistungen abhängt. Beihilfeberechtigte Patienten reichen den Behandlungsplan sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der Versicherung ein.
Schließt ein erwachsener Patient im Versicherungstarif kieferorthopädische Leistungen ab, ist die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung im Fall einer medizinischen Notwendigkeit möglich.
Private Zusatzversicherung
Private Zusatzversicherungen bieten ebenfalls die Kostenübernahme für Leistungen kieferorthopädischer Behandlungen an. Die Versicherungsbedingungen sind hierbei äußerst vielseitig. Die entsprechende Versicherung benötigt für eine Kostenübernahme den Behandlungsplan sowie eine Kostenaufstellung der Leistungen.
Kostenübernahme bei Lingualtechnik, Invisalign & Co.
Die Kosten für eine linguale Zahnspange, Invisalign-Schienen oder vergleichbare Behandlungsmethoden werden von keiner gesetzlichen Krankenkasse und nur teilweise von privaten Krankenversicherung abgedeckt. Häufig bedarf es einer privaten Zuzahlung. Der Grund hierfür liegt darin, dass die genannten Behandlungsmaßnahmen aus Sicht der Krankenkassen bis auf den ästhetischen Aspekt keinen besonderen medizinischen Vorteil gegenüber einer herkömmlichen festen Zahnspange bieten. Das geringere Kariesrisiko und die biomechanischen Vorteile einer vollständig individualisierten, lingualen Apparatur werden hierbei meist nicht berücksichtigt
Wenn Sie Fragen zu den Privat-Kosten bzw. zur Kostenübernahme bei einer kieferorthopädischen Behandlung von Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Patienten haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis für Kieferorthopädie in München. Eine zähe Abformmasse wird in einen Abdrucklöffel aus Metall oder Plastik gefüllt und auf die Zahnreihen des Patienten gedrückt. Die Abformmasse härtet nach kurzer Zeit aus und wird dann zusammen mit dem Löffel aus dem Mund genommen. Später wird dieser Abdruck mit Gips ausgegossen. Daraus entstehen Situations- und Arbeitsmodelle, die zur Diagnostik, Planung und Herstellung von Zahnspangen verwendet werden.