Kinder liegen uns am Herzen. Deshalb legen wir als erfahrene Kieferorthopäden großen Wert auf die Vorsorge. Durch kieferorthopädische Kontrollen ab dem 6. Lebensjahr können wir etwaigen Kieferfehlstellungen vorbeugen. Sollte Ihr Kind dennoch eine feste oder lockere Zahnspange benötigen, begleiten wir Sie gerne: von der Behandlungs- und Kostenplanung über die Diagnostik bis hin zur Behandlung und richtigen Zahnpflege mit Zahnspange.
Perfekt! Eine Erstberatung können Sie über unseren Onlinekalender einfach und unkompliziert buchen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Terminvereinbarung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Je nach Befund eignen sich für Kinder feste oder herausnehmbare Zahnspangen. Wenn beispielsweise einzelne Zähne gekippt oder der Kiefer verbreitert werden sollen, werden in der Regel aktive Platten eingesetzt. Diese lockeren Zahnspangen bestehen aus farbigem Kunststoff, in den kleine Schrauben und Federn eingearbeitet werden.
Liegen dagegen Ober- und Unterkiefer nicht richtig, so können wir die Bisslage mit einem sogenannten Aktivator oder einer Vorschubdoppelplatte normalisieren. Dabei handelt es sich um herausnehmbare Zahnspangen. Ist über die Bisslagen-Korrektur zusätzlich eine Kieferverbreiterung oder Einzelzahnbewegung erforderlich, setzen wir eine Vorschubdoppelplatte bzw. Rückschubdoppelplatte ein, auch „S-II bzw. S-III-Apparatur“ genannt, die von Prof. Dr. F. G. Sander entwickelt wurden.
Ein idealer Zeitpunkt, um einen Grundstein für ein gesundes Gebiss zu legen, ist ein Behandlungsbeginn im Alter von 8 bis 11 Jahren. Daher sollten Kinder einen Kieferorthopäden mit etwa 8 Jahren zum ersten mal aufsuchen, um mögliche Zahnfehlstellungen frühzeitig erkennen und gegebenenfalls mit einer Zahnspange behandeln zu können. Sinnvoll ist ein erster Besuch beim Kieferorthopäden in der 2. Klasse. Wir können dann mit Ihnen zusammen entscheiden, wann gegebenenfalls der ideale Behandlungsstart für Ihr Kind ist.
Liegen ausgeprägte Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne vor, ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung ratsam. Dies betrifft beispielsweise Kinder mit starkem Zahnplatzmangel, bei denen bei Nichtbehandlung eine spätere Entfernung von Zähnen in Frage kommt. Eine Frühbehandlung bietet die Möglichkeit, den nötigen Platz für die bleibenden Zähne bereits im Kieferwachstum zu schaffen.
Daumenlutschen, das Nuckeln am Schnuller oder vergleichbare Gewohnheiten von Kleinkindern können auf Dauer schädlichen Einfluss auf das Gleichgewicht von Kiefer, Zähnen und Muskeln nehmen. Abhängig von der Intensität und Häufigkeit kann es zur Kieferverformung oder Zahnfehlstellung kommen.
Daneben können in Verbindung mit einer Zungenfehllage oder Zungenfehlfunktion Sprechstörungen entstehen. In unserer Praxis für Kieferorthopädie in München können wir Fehlstellungen und Fehllagen diagnostizieren und geeignete Behandlungen oder eine logopädische Therapie empfehlen.
Bei Patienten bis zu einem Alter von 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ab einem bestimmten Ausprägungsgrad der Fehlstellung die Kosten für eine ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige kieferorthopädische Behandlung. Hierzu gehören besonders ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen. Die Kosten für zahnfarbene Brackets, Lingualtechnik oder weitere Behandlungen, die das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen übersteigen, sind vom Patienten selbst zu tragen. Nach dem 18. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen im Regelfall nicht.
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