Lexikon
Mit unserem kieferorthopädischen Lexikon möchten wir Sie über die wichtigsten Fachbegriffe in der Kieferorthopädie informieren. Daneben sind in unserem FAQ-Teil häufig gestellte Fragen unserer Patienten einschließlich erklärender Antworten aufgeführt, sei es fachlicher Natur oder
aber in Hinblick auf Öffnungszeiten etc. Wünschen Sie weitere Informationen oder vermissen Sie den einen oder anderen Fachbegriff? Bitte sprechen Sie uns an! Oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an praxis@docsander.de
Kinder, die ein Blasinstrument wie zum Beispiel eine Trompete spielen und mit einer festen Zahnspange behandelt werden, benötigen lediglich in der Anfangszeit eine gewisse Flexibilität und Behutsamkeit. Die Eingewöhnungsphase beläuft sich je nach Patient erfahrungsgemäß auf einige wenige Wochen. Aber mit etwas Übung und Geduld stellt für Kinder das Spielen von Musikinstrumenten auch mit Zahnspange kein Problem dar.
Nach einer telefonischen Terminvereinbarung können wir eine erste Besprechung relativ kurzfristig ausmachen. In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen, wann wir mit Ihrer kieferorthopädischen Behandlung beginnen können und vereinbaren verbindlich weitere Behandlungstermine – selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihrer zeitlichen Möglichkeiten. Unsere Telefonnummer und Öffnungszeiten finden Sie unter „Kontakt“.
Nicht jeder Patient, der unter der Woche tagsüber arbeitet, kann sich für eine kieferorthopädische Behandlung flexibel freinehmen. In diesen Fällen bieten wir einmal in der Woche eine spezielle Abendstunde an. Jeden Dienstag ist unsere Praxis bis 19.30 Uhr für Sie geöffnet. Für alle anderen gelten unsere regulären Öffnungszeiten: mittwochs bis 18.00 Uhr sowie donnerstags und montags bis 17.00 Uhr. Freitags sind wir bis 12.30 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Gerade Erwachsenen ist es wichtig, dass die Zahnspange unauffällig ist. Dank einer speziellen Zertifizierung können wir Ihnen verschiedene Behandlungsmethoden anbieten, die auch höchsten ästhetischen Ansprüchen gerecht werden und praktisch unsichtbar sind. Hierzu gehören einerseits die Lingualspangen (incognito™, WIN-System). Dabei handelt es sich um Brackets, die auf der Zahninnenseite befestigt werden. Andererseits führen wir transparente, herausnehmbare Zahnschienen (invisalign®).
Für ein schönes Lächeln ist es nie zu spät! Das Alter spielt für eine kieferorthopädische Behandlung keine Rolle, auch wenn der Patient über 60 Jahre alt ist und eine Behandlung mit einer Zahnspange in Anspruch nehmen möchte. Allerdings ist ein gesunder Zahnhalteapparat eine wichtige Voraussetzung für die Behandlung. Der Zahnhalteapparat und die Wurzeln müssen frei von Entzündungen und die Zähne kariesfrei sein.
Nein, die Entfernung von gesunden Weisheitszähnen ist nicht zwingend erforderlich. Sie müssen nur dann entfernt werden, wenn kein ausreichender Platz vorhanden ist oder die Position so ungünstig ist, dass sie nicht in den Zahnbogen einzuordnen sind. In der Regel sollte keine Entfernung vor dem 14. Lebensjahr erfolgen. Das Zusammenschieben der Frontzähne hat laut wissenschaftlichen Untersuchungen nichts mit dem Durchbruch der Weisheitszähne zu tun.
In manchen Fällen müssen auch gesunde Zähne gezogen werden, da einfach zu wenig Platz im Kiefer vorhanden ist. Das liegt daran, dass die Zähne- und die Kiefer-Erbanlagen sich auf unterschiedlichen Genen befinden: ein Kind kann die Zähne von der Mutter geerbt haben und die Kiefer vom Vater. Es gibt also ein Missverhältnis zwischen Zahn- und Kiefergröße. Das bedeutet, die Kiefer sind für das vorhandene Zahnmaterial zu klein.
Auch wenn Ober- und Unterkiefer nicht richtig aufeinander passen, kann es vorkommen, dass gesunde Zähne entfernt werden müssen.
Ja, zu den normalen Kontrollterminen dürfen Kinder und Jugendliche gerne alleine zu uns kommen, ohne die Begleitung eines Elternteils. Bei den ersten Terminen ist es allerdings wichtig, dass die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten dabei sind. Dabei werden der Befund, der genaue Behandlungsplan und die Kostenregelung besprochen. Auch bei Änderung der Therapie ist es wichtig, dass die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten anwesend sind. Bei solchen Gelegenheiten informieren wir Sie selbstverständlich vorher.
Die feste Zahnspange arbeitet Tag und Nacht. Das bedeutet, dass die sanften Kräfte 24 Stunden lang kontinuierlich wirken. Diese Kräfte wissen aber nicht, wo und wann sie aufhören müssen. Daher ist es wichtig, dass die gesamte Behandlung regelmäßig durch den Behandler gesteuert und kontrolliert wird. Bleiben diese wichtigen Kontrollen aus, gerät die Behandlung außer Kontrolle, was zu Verzögerungen und im schlimmsten Fall zu ernsthaften Problemen führen kann.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns rechtzeitig und vereinbaren Sie unmittelbar einen Ersatztermin.
Beim Essen entstehen Scherkräfte, die dazu führen können, dass sich die Brackets lösen können. Deshalb sollte auf zähe und klebrige Dinge wie Gummibärchen, Kaubonbons oder Lakritz vollständig verzichtet werden, da sie die Zahnspange beschädigen oder zum Verlust der Brackets führen können. Da festsitzende Spangen allgemein die Zahnpflege erschweren, sollte zudem auf eine tägliche Reinigung mit Zahnseide oder Interdentalbürstchen geachtet werden, um auch die Zahnzwischenräume zu erreichen.
Unmittelbar nach dem Einsetzen der festen Spange informiert unser Fachpersonal Sie gründlich und gibt Ihnen wichtige Hinweise im Umgang mit der Apparatur.
Bei der Behandlung mit der festen Spange werden die Zähne über Distanzen von mehreren Millimetern durch den Knochen bewegt. Dabei kommt es zu einer leichten Lockerung der Zähne. Dieser Prozess ist unerlässlich für die Zahnkorrektur. Die Zähne festigen sich aber wieder, sobald die Bewegung abgeschlossen ist. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis das Wunschergebnis erreicht ist. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erlangen die Zähne wieder ihre ursprüngliche Stabilität.
Nein, durch das Tragen einer festen Zahnspange entstehen keine Schäden an den Zähnen. Die gefürchteten weißen Flecken nach einer kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzenden Spangen werden durch unzureichende Zahnpflege verursacht. An den Bracketrändern bleiben Speisereste und Zahnbelag haften, aus denen wiederum Karies entsteht, der den Zahnschmelz angreift und ihn wie Säure entkalkt. Hieraus resultieren die kleinen hellen Stellen.
Nein, der Vorgang des Einsetzens einer festsitzenden Zahnspange bereitet keine Schmerzen. Lediglich am Tag des Einbaus der festen Spange kann es nach dem kieferorthopädischen Eingriff zu einem „ziehenden Gefühl“ oder zu einer „leichten Spannung“ kommen. In einigen Fällen können auch leichte Beschwerden beim Zusammenbeißen der Zähne auftreten, die aber nur von kurzer Dauer sind. Durch die Verwendung thermo-elastischer Bögen wird dem zusätzlich optimal entgegengewirkt.
Für die festsitzenden Zahnspangen hat sich der englischsprachige Begriff „Brackets“ eingebürgert. Diese Brackets werden mit einem speziellen Dentalkleber auf die Zähne aufgeklebt. Anschließend wird durch die Brackets ein Drahtbogen durchgeführt, der die Zahnstellung reguliert. Die Brackets halten auch bei großen Kaubelastungen. Es kann aber durchaus passieren, dass sich im Laufe einer Behandlung das eine oder andere Bracket löst. Dieses sollte dann so schnell wie möglich wieder befestigt werden.
Unsere kieferorthopädische Praxis wird als Bestellpraxis mit festen Terminen geführt. Da die meisten unserer Patienten schulpflichtig sind, finden die Termine hauptsächlich nachmittags statt. Bestimmte Termine, wie beispielsweise die Erstberatung und das Einsetzen oder Entfernen von festsitzenden Zahnspangen, müssen aus organisatorischen Gründen vormittags stattfinden, zumal sie mehrere Stunden in Anspruch nehmen können.
Ein früher Behandlungsbeginn bedeutet nicht zwingend, dass die Behandlung entsprechend eher abgeschlossen ist. Ziel ist es, den Zeitpunkt des Behandlungsbeginns so optimal zu wählen, dass die Behandlungsdauer möglichst kurz ist. Die Dauer hängt unter anderem von der individuellen Zahnfehlstellung des Patienten und der Wahl der Behandlungsmethode ab. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen eine Einschätzung Ihrer persönlichen Behandlungsdauer geben.
Bei kieferorthopädischen Behandlungen geht es meistens um sanfte Korrekturen an den Kiefern und an den Zähnen. Sanft können diese Korrekturen aber nur sein, wenn man ihnen Zeit lässt. Nur dann kann der Körper diese Korrekturen akzeptieren und in sein Wachstumsprogramm integrieren. Bei einer zu schnellen Behandlung können die Zähne vielleicht zeitnah in die gewünschte Position gebracht werden. Wenn sie allerdings nicht lange genug in der passenden Position gehalten werden, ist das Risiko hoch, dass sie sich genauso schnell zurückbewegen.
Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung ist bei jedem Patienten unterschiedlich. Es gibt aber Erfahrungswerte, die relativ verlässlich sind und als Maßstab genommen werden können. Wir unterscheiden die aktive Behandlungsphase und die Retentionsphase. Die aktive Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange dauert ca. 1 bis 2 Jahre. Während dieser Zeit wird durch immer wieder neues Nachstellen der Zahnspange die gewünschte Korrektur eingestellt. In der anschließenden Retentionsphase, die mindestens ein Jahr dauern sollte, wird das Behandlungsergebnis stabilisiert.
Der sichtbare Behandlungserfolg bei einer herausnehmbaren Zahnspange hängt in erster Linie von der Tragezeit ab. Ein konsequentes Tragen führt schneller zum gewünschten Ergebnis als ein nachlässiges. Des Weiteren ist die Wahrnehmung regelmäßiger Kontrolltermine für den Erfolg von entscheidender Bedeutung, da hierüber sowohl korrekter Sitz und Wirkung geprüft als auch die Behandlung gesteuert werden.
Wenn eine lose Zahnspange beschädigt ist, können abgebrochene Drahtteile vom Labor repariert werden. Wichtig ist, dass Sie umgehend einen Termin zu einer schnellstmöglichen Problembehebung vereinbaren. Denn ohne das Tragen der Spange verschieben sich die Zähne zurück in ihre alte Position. Mit einer zeitnahen Reparatur wird der Behandlungsfortschritt in der geplanten Zeit sichergestellt. Ebenfalls wichtig: Eine Spange muss – wenn sie gerade nicht getragen wird – unbedingt in der Spangendose aufbewahrt werden!
Bei Verlust einer herausnehmbaren Zahnspange wenden Sie sich am besten direkt an uns. Gegebenenfalls muss eine Ersatzspange selbst bezahlt werden. Die Höhe der Kosten hängt von der jeweiligen Versicherung und den Vertragsbedingungen ab. Im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse.
Während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung sollte ein Wechsel des Behandlers nur in Ausnahmefällen stattfinden, wie zum Beispiel bei einem Umzug. Ein Wechsel kann häufig mit einer Verlängerung der Behandlungsdauer, höheren Kosten und eventuell sogar mit einer Änderung der Therapie verbunden sein, da jede Praxis ihr eigenes Behandlungskonzept hat und ihre eigenen Behandlungssysteme verwendet.
Gerne dürfen Sie sich aber bei uns zur Zweitmeinung vorstellen.
Nach der Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange „möchten“ sich die Zähne wieder in ihre alte Position bewegen. Das liegt daran, dass unsere Zähne durch unterschiedliche Fasern mit dem Knochen verbunden sind und diese Fasern eine Weile brauchen, um sich an die neue Position zu gewöhnen. Würde die feste Zahnspange einfach nur entfernt, so würden sich die Zähne unkontrolliert bewegen und es käme zu einem sogenannten Rezidiv.
Um das erreichte Behandlungsergebnis zu halten, werden daher herausnehmbare Geräte eingesetzt, die mindestens ein Jahr lang regelmäßig von uns kontrolliert werden müssen. Diese Phase der Behandlung nennt man die Retentionsphase einer kieferorthopädischen Behandlung. Die beste Retention wird lebenslang praktiziert. Zusätzlich wird ein dünner Draht an der Innenseite der Frontzähne befestigt, der die Zähne in der gewünschten Position hält.
Ob ein Patient eine feste oder herausnehmbare Zahnspange benötigt, hängt vom Ausmaß der Zahn- oder Kieferfehlstellung ab und auch das Alter spielt dabei eine entscheidende Rolle. Während lose Spangen häufig bei geringen Fehlstellungen zum Einsatz kommen, ist bei komplexeren Problemen die Anwendung einer festsitzenden Zahnspange notwendig, um präzise Korrekturen vornehmen zu können.
Bei Problemen mit herausnehmbaren Zahnspangen wird das Gerät vorrübergehend nicht getragen. Wichtig ist es dann, dass umgehend ein Kontrolltermin bei uns ausgemacht wird, da die Spange nach längerem Nichttragen nicht mehr passt. Bei Problemen mit einer festsitzenden Zahnspange ist die erste Möglichkeit das Abdecken der störenden Teile mit Schutzwachs, das wir jedem Patienten beim Einsetzen der festen Zahnspange mitgeben. Auch hier muss umgehend ein Kontrolltermin ausgemacht werden.
Während unserer Urlaubszeiten können Sie der Ansage auf unserem Anrufbeantworter entnehmen, wer unsere Praxis vertritt. Wir bemühen uns immer um die Vertretung durch Kollegen in der näheren Umgebung.
Nein, für eine Behandlung in einer kieferorthopädischen Praxis müssen nicht alle bleibenden Zähne vorhanden sein, auch wenn dies leider eine weit verbreitete Meinung ist. Kieferorthopädische Behandlungen können in jedem Alter notwendig sein und dann ist es in der Regel egal, ob noch Milchzähne da sind oder nicht. Manchmal macht es Sinn, den vollständigen Zahnwechsel abzuwarten. Die meisten Behandlungen sollten aber deutlich früher beginnen. Bitte verlassen Sie sich hier auf unsere Erfahrung und unser Fachwissen.
Wenn Sie weder von Ihrem Kinderarzt noch vom Schulzahnarzt oder Ihrem Hauszahnarzt angesprochen wurden, ist eine Vorstellung spätestens im Alter von 8 Jahren sinnvoll, da zu diesem Zeitpunkt die meisten Zahn- und Kieferfehlstellungen noch gut behandelt werden können. Die Mehrzahl der kieferorthopädischen Behandlungen beginnt im Alter von 10 bis 12 Jahren.
Bei einer Zahnzusatzversicherung handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Versicherung, die eine gesetzliche Krankenversicherung ergänzt und die Kosten bei zahnärztlichen Behandlungen übernimmt. Dabei handelt es sich in der Regel um Risikobereiche, die hohe Kosten beim Patienten verursachen, wie zum Beispiel Zahnersatz, -implantologie sowie prophylaktische oder ästhetische Zahnbehandlungen, die nicht Bestandteil der Regelversorgung gesetzlicher Krankenkassen sind.
Die Zahnverlagerung ist eine von der natürlichen Durchbruchsrichtung abweichende Lage eines Zahnes. Oftmals wächst dieser aufgrund der falschen Position nicht vollständig aus dem Kiefer heraus. Dies betrifft am häufigsten die oberen und unteren Weisheitszähne sowie die oberen Eckzähne. Problematisch wird die Verlagerung, wenn die Zähne, je nach Ausrichtung, auf die Wurzeln der Nachbarzähne drücken und diese beschädigen. Hieraus können Schmerzen und Entzündungen entstehen. Daher ist in den meisten Fällen eine entsprechende Behandlung erforderlich.
Bei einer Zahnspange handelt es sich um eine kieferorthopädische Apparatur, deren Zweck in der Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen besteht. Man unterscheidet zwischen festen und herausnehmbaren Apparaturen. In unserer kieferorthopädischen Praxis bieten wir konventionelle Zahnspangen, die fest oder herausnehmbar sind. Daneben umfasst unser Leistungsspektrum unsichtbare Zahnspangen, wie innenliegende Lingualbrackets oder transparente Zahnschienen.
Unter einer Zahnfehlstellung versteht man die Stellung eines Zahnes oder mehrerer Zähne außerhalb der idealen Zahnbogenform des Ober- oder Unterkiefers. Häufige Ursachen hierfür sind erblich bedingte Faktoren. Aber auch äußere Einflüsse, die zum Beispiel durch Lutschen oder Nuckelgebrauch entstehen, können eine Fehlstellung der Zähne herbeiführen. Da durch die Anomalie die Kiefer nicht korrekt aufeinanderbeißen, können erhebliche Probleme entstehen. Daher sollten Zahnfehlstellungen rechtzeitig behandelt werden.
Ein Zahnarzt bezeichnet den Beruf eines Zahnmediziners, der ein Studium der Zahnmedizin absolviert hat und sich mit Zahn- und Kieferkrankheiten im Allgemeinen befasst. In Deutschland ist die Ausübung des Berufs ausschließlich mittels einer Approbation oder Berufserlaubnis gestattet. Die Ausbildung zum Zahnarzt ist die Grundlage zur Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.
Die Vorschubdoppelplatte nach Prof. Dr. F. G. Sander (S-II-Apparatur) erlaubt bei geringer Belastung des Patienten gleichzeitig die Korrektur der Bisslage und die aktive Beeinflussung einzelner Zähne sowie der beiden Zahnbögen. Die Apparatur setzt sich aus zwei aktiven Platten für den Ober- und Unterkiefer zusammen. Mit der Vorschubdoppelplatte wird die Gesamtbehandlungszeit wesentlich verkürzt.
Die Zahnverlagerung ist eine von der natürlichen Durchbruchsrichtung abweichende Lage eines Zahnes im Kiefer. Das bedeutet, dass der sich entwickelnde Zahnkeim schief liegt. Dies betrifft am häufigsten die oberen und unteren Weisheitszähne sowie die oberen Eckzähne. Nicht selten kommt zusätzlich eine Retention hinzu, sodass der Zahn aufgrund der Schieflage gar nicht aus dem Kiefer herauswächst.
Mit einer unsichtbaren Zahnspange sind kieferorthopädische Systeme gemeint, die den Patienten während der Behandlung ästhetisch nicht einschränken. Die Zahnspange ist entweder gar nicht oder kaum von außen sichtbar. Dazu zählt die Behandlung mit Lingualbrackets („Spange von innen“) oder durchsichtigen Schienen. Vor allem von Erwachsenen werden diese Systeme gern in Anspruch genommen.
Bei einem Tiefbiss handelt es sich um einen vergrößerten vertikalen Überbiss der oberen Schneidezähne, sofern diese die unteren mehr als 3 mm überlappen. In besonders extremen Gegebenheiten des Tiefbisses beißen die unteren Zähne in das Zahnfleisch des Gaumens, wodurch Verletzungen im vorderen Gaumenbereich entstehen können.
Ein Sportmundschutz ist ein individuell angefertigter und auf die jeweilige Sportart abgestimmter, komfortabler Zahnschutz bei Risikosportarten, wie z. B. Hockey, Eishockey, Boxen, Handball und Polo. Die Protektion beugt Zahnbeschädigungen und -verlust vor, ebenso wie Kronen- und Wurzelfrakturen. Des Weiteren können Verletzungen der Lippen, Wangen und Zunge wirkungsvoll vermieden werden.
Bei einer Zahnspange handelt es sich um eine kieferorthopädische Apparatur, deren Zweck in der Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen besteht. Man unterscheidet zwischen festen und herausnehmbaren Apparaturen. In unserer kieferorthopädischen Praxis bieten wir konventionelle Zahnspangen, die fest oder herausnehmbar sind. Daneben umfasst unser Leistungsspektrum unsichtbare Zahnspangen, wie innenliegende Lingualbrackets oder transparente Zahnschienen.
Slots finden Anwendung in festen Zahnspangen. Bei der Behandlung mit einer festsitzenden Apparatur werden Brackets auf der äußeren Zahnfläche befestigt. In den Brackets befinden sich kleine Schlitze bzw. Slots, durch die der Behandlungsbogen gezogen wird. Der Bogen in den Slots wirkt aktiv auf die Zahnstellung ein und wird während der Kontrolltermine mehrmals ausgetauscht. Durch die Interaktion zwischen Slot und Bogen entsteht die Zahnbewegung.
Der Begriff Separieren bedeutet in der Zahnheilkunde das Auflösen der Kontaktflächen zwischen den Zähnen. Dabei werden kleine Gummiringe oder Drahtschlaufen zwischen die Zähne gesetzt, um sie auseinanderzudrängen und Platz für die Bänder zu schaffen. Die Gummiringe werden normalerweise eine Woche vor dem Termin eingesetzt, an dem die Bänder auf die Zähne zementiert werden sollen.
Selbstligierende Brackets verfügen über besondere mechanische Eigenschaften. Der Behandlungsbogen muss nicht mit Ligaturen befestigt werden, sondern wird über ein Kläppchen am Bracketslot befestigt. Die Bracktes geben vor, in welche Richtung sich die Zähne bewegen sollen, und nicht der Bogen wie bei gewöhnlichen Zahnspangen. Die Behandlungsdauer ist mit selbstligierenden Systemen im Durchschnitt kürzer als mit konventionellen.
Bei Seitenzähnen handelt es sich um die kleinen und großen Backenzähne im Seitenzahnbereich, die dem Zermahlen von Nahrung dienen. Die Seitenzähne verfügen im Vergleich zu den Schneidezähnen über eine Kaufläche (Okklusalfläche). Während die großen Backenzähne (Molaren) bereits ab dem 6. Lebensjahr durchbrechen, folgen die kleinen Backenzähne (Prämolaren) erst ungefähr im 12. Lebensjahr.
Schwarz’sche Platten, auch aktive Platten genannt, sind herausnehmbare kieferorthopädische Geräte, mit denen die Zähne aktiv bewegt werden können. In die Spangen sind kleine Federn oder Schrauben eingearbeitet, mit denen die Bewegungen durchgeführt werden. Die Namensgebung geht auf den Kieferorthopäden Artur Martin Schwarz aus Wien zurück, der die ersten aktiven Platten aus dem Jahr 1929 des niederländischen Kieferorthopäden Charles Frederick Leopold Nord erfolgreich weiterentwickelte.
Schutzwachs kann auf die Brackets oder Bogendrähte einer festen Zahnspange aufgetragen werden, um Reizungen der Wangenschleimhaut oder Lippen zu vermeiden. Insbesondere in der Anfangsphase der Tragezeit ist eine feste Zahnspange gewöhnungsbedürftig für die unterschiedlichen Gewebe der Mundhöhle. Das Schutzwachs bildet eine Barriere zwischen Zahnspange und Mundinnerem oder Lippen und unterbricht den stetigen Reiz und Druck.
Im Alter von 3-4 Jahren sollten Kinder vom Schnuller und vom Daumenlutschen entwöhnt werden. Zwar wirkt sich das Nuckeln beruhigend auf Kleinkinder aus, da der angeborene Saugreflex befriedigt wird. Allerdings übt das Nuckeln am Schnuller oder Daumen einen hohen Druck auf Schneidezähne und Kiefer aus, sodass die Gefahr von Kieferdeformationen und Ausspracheschwierigkeiten besteht.
Beim viszeralen Schlucken lagert sich die Zunge während des Schluckaktes zwischen die Zahnreihen ein und führt damit oft zum frontal offenen Biss. Dieses Schluckmuster ist vordergründig bei Säuglingen und Kleinkindern festzustellen und stellt sich in der Regel mit Abschluss des Milchgebisses ein. Geht das Muster über das vierte Lebensjahr hinaus, bezeichnet man dies als Dyskinesie.
Beim somatischen Schlucken liegt die Zunge am Gaumen, ohne Kontakt zu den Frontzähnen. Die Zahnreihen bleiben dabei geschlossen. Während des Schluckvorgangs ist die Zunge im Mundinnenraum eingeschlossen und es besteht Kontakt zwischen den Zahnreihen. Das somatische Schlucken ersetzt für gewöhnlich ab dem vierten Lebensjahr das infantile Schluckmuster bzw. das viszerale Schlucken.
Die Rückschubdoppelplatte (Abkürzung: RDP, auch Sander-III-Apparatur) ist ein kieferorthopädisches Gerät zur Behandlung von Progenien im Kindesalter. Die Behandlung sollte vorzugsweise im frühen Wechselgebiss beginnen, am besten vor dem neunten Lebensjahr. Entwickelt wurde die Apparatur von Prof. Dr. F. G. Sander.
Die S-II-Apparatur nach Prof. Sander erlaubt bei geringer Belastung des Patienten gleichzeitig die Korrektur der Bisslage und die aktive Beeinflussung einzelner Zähne sowie der beiden Zahnbögen. Damit wird die Gesamtbehandlungszeit wesentlich verkürzt.
Die S-I-Apparatur (Federaktivator) ist ein funktionskieferorthopädisches Gerät, das zur Behandlung von Kiefergelenksbeschwerden (vor allem bei Fraktur des Gelenkköpfchens) sowie zur Behandlung des offenen Bisses eingesetzt wird.
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