Wie auch bei anderen zahnmedizinischen Behandlungen fragen sich vielen Patienten vorher, welche Kosten dabei auf sie zukommen und ob eine Invisalign®-Therapie von der Krankenkasse übernommen wird. Grundsätzlich gilt, dass Sie auf unserer Website diesbezüglich keine allgemeingültige Auskunft finden werden, denn die konkreten Beträge hängen von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Wie hoch bei Ihrer Therapie mit Invisalign® die Kosten letztlich ausfallen, können wir Ihnen frühestens im Zuge einer ersten Beratung nennen – denn jedes Gebiss ist einzigartig. Da wir den Behandlungsplan präzise nach den Bedürfnissen des jeweiligen Patienten gestalten, unterscheiden sich die Kosten von Fall zu Fall.
Perfekt! Eine Erstberatung können Sie über unseren Onlinekalender einfach und unkompliziert buchen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Terminvereinbarung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Für gewöhnlich entstehen bei der Schienentherapie von Invisalign® Kosten, die grundsätzlich mit denen einer klassischen festen Zahnspange vergleichbar sind. Der Preis der Behandlung beträgt in den meisten Fällen etwa zwischen 3.500 € und 8.500 €. Entscheidend dabei sind allerdings die Art und der Schweregrad der Zahnfehlstellung sowie die Dauer der Therapie. Der Preis umfasst neben den Alignern und der Betreuung in unserer kieferorthopädischen Fachpraxis die Anfertigung hochwertiger 3D-Scans Ihres Mundraumes mit dem iTero®-Scanner sowie eine umfassende Beratung vor Therapiebeginn. Verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung Ihrer Invisalign®-Schienentherapie stellen wir Ihnen im Zuge eines persönlichen Gespräches gerne vor. Möglicherweise können Sie den finanziellen Aufwand für die ästhetische Zahnbehandlung auch im Sinne des Steuerrechts geltend machen, sofern dabei der „zumutbare Anteil“ überschritten wird.
Die Aligner-Therapie ist ein modernes und innovatives Verfahren. Sie wird seit den 90er Jahren in Deutschland angewendet und wurde immer weiter verbessert. Eine Behandlung mittels Alignern wurde bisher nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen, wie es bei einer klassischen Zahnspange der Fall ist. Viele gesetzlich Versicherte verfügen über private Zusatzversicherungen, bei welchen die Behandlung zumindest teilweise im Leistungsumfang enthalten ist. Oftmals ist es empfehlenswert, eine solche zusätzliche Versicherung vor Beginn der Therapie abzuschließen.
Bedingt durch die hohe Nachfrage und die positiven Erfahrungen mit der unsichtbaren Schiene machen die privaten Krankenversicherungen in der Regel keinen Unterschied mehr zwischen einer konventionellen Zahnspange und Invisalign®. Je nach konkretem Fall und Krankenkasse werden die bei der Behandlung anfallenden Kosten vollständig oder teilweise von der Krankenversicherung übernommen. Die Grundvoraussetzung ist hierbei, dass bei Ihnen nachweislich eine Zahnfehlstellung vorliegt. Wenn Sie sich für Invisalign® entscheiden, erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag, den Sie vor Behandlungsbeginn Ihrer privaten Krankenkasse vorlegen können.
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